Die Frage nach der Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe- und Gewebe zu spenden, ist sehr persönlich und löst häufig Unsicherheit oder gar Ängste aus. Das Thema ist schließlich eng mit dem eigenen Tod verbunden ist. Aber für viele Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, entscheidet eine Organspende über Leben oder Tod. Selbst du könntest durch einen Unfall oder eine Krankheit jederzeit in die Situation geraten, auf eine solche Spende angewiesen zu sein. Umso bedeutender ist es, sich mit dieser äußerst wichtigen Angelegenheit auseinanderzusetzen.
Wir fanden die Idee ganz schön, Organspendeausweise an unsere MitarbeiterInnen zu verteilen, um sie daran zu erinnern und vor allem zu ermuntern, ihre persönliche Entscheidung zu treffen und diese auf dem Ausweis zu dokumentieren. So entschieden wir uns für das t2m-Team welche zu bestellen und sie mittels der Teampost in die Kampagne zu geben. Denn eigentlich stehen die Meisten einer Organspende positiv gegenüber. Trotzdem verfügt weniger als die Hälfte von ihnen tatsächlich über einen solchen Ausweis. Mit dieser Aktion möchten wir dies ändern.
Das Transplantationsgesetz regelt ganz eindeutig, dass eine Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen beeinflusst werden darf. Aus diesem Grund gibt es keine finanziellen Entschädigungen oder Ähnliches. Der Spender muss ohne Gegenleistung spenden.¹
Bei einer Lebendspende wird ein Organ aus dem Körper eines gesunden Menschen in den eines Bedürftigen verpflanzt. Das geht bei einer Niere und bei Teilen der Leber. Sie ist nur zwischen Menschen erlaubt, die verwandt sind oder sich in einer anderen Form nahe stehen.
Bei der postmortalen Spende hat ein Spender verfügt, dass ein oder mehrere Organe nach seinem Tod transplantiert werden dürfen. Falls ein Mensch keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende formuliert hat, müssen seine Angehörigen entscheiden.¹
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Danach ist eine Organspende nach dem Tode nur dann zulässig, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Jeder sollte ab einem Alter von 16 Jahren selbst eine Entscheidung treffen, ob er seine Organe spenden möchte oder nicht. Eine Pflicht besteht nicht.
Bei der Zustimmungslösung – wie in Dänemark, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz – muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Bei der erweiterten Zustimmungslösung können auch die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden.
Im Gegensatz dazu muss sich der Betroffene bei der Widerspruchslösung ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen und dies festgehalten haben. Diese Regelung gilt in zahlreichen europäischen Ländern, zum Beispiel in Spanien.¹
Im Jahr 2019 gab es in Spanien 48 Organspender pro eine Million Einwohner, in Portugal 33,6, in Italien 27,7, in Frankreich 29,7 und in Deutschland 11,5. Deutschland bildet damit eines der Schlusslichter im internationalen Vergleich.¹
Häufig werden bei einer Zustimmung zur Organspende mehrere Organe entnommen. 2019 wurden pro Spenderin oder Spender durchschnittlich 3,2 Organe entnommen und transplantiert. Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland dank Organspende über 139.000 Organe verpflanzt.²
Zahlreiche verschiedene Organe und Gewebe können einem gestorbenen Spender entnommen werden. Im Körper eines anderen Menschen übernehmen sie anschließend wieder wichtige Funktionen. Insgesamt können so theoretisch bis zu sieben Personen durch die Spenden eines verstorbenen Menschen eine neue Lebenschance erhalten.¹
Auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kannst du dir den Organspendeausweis in 28 Sprachen herunterladen. Wer viel reist oder sich regelmäßig in einem anderen Land aufhält, für den kann es sinnvoll sein, einen Organspendeausweis in der Sprache des jeweiligen Landes mit sich zu führen.¹
Das ergab eine repräsentative Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Während die Haltung der Deutschen in Umfragen zum Thema also positiv ist, zeigt sich bei den konkreten Zahlen ein anderes Bild: Nur 39 Prozent der Deutschen verfügen über einen Organspendeausweis.¹
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Organspender von 955 (2018) auf 932 zurückgegangen. Die Zahl der gespendeten Organe sank nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation von 3113 auf 2995.¹
Das sind fast zehnmal so viele Personen wie 2018 nach ihrem Tod Organe gespendet haben. Beim Vergleich dieser Zahlen ist natürlich zu berücksichtigen, dass ein Verstorbener verschiedene Organe und Gewebe spenden und damit mehrere Menschen versorgen kann. Die meisten Wartenden hoffen auf eine Niere.¹
Neben Organen wie Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Haut können auch Gewebe transplantiert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, Hirnhaut, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen.¹
Es gibt eine Reihe von pro und contra Argumenten, mit denen du dich auseinandersetzen solltest, bevor du dich für oder gegen eine Organspende entscheidest…
Der Organspendeausweis ist kostenlos, es sind keine ärztlichen Untersuchungen nötig und der Ausweis muss nicht bei einem Amt beantragt werden. Du kannst ihn ganz einfach im Internet herunterladen und ausdrucken, zum Beispiel hier.
Mit dem Ausweis schaffst du Klarheit für dich und für deine Angehörigen. Falls du deine Entscheidung irgendwann ändern solltest, kannst du jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen. Im Ernstfall muss der Ausweis schnell auffindbar sein. Deshalb solltest du ihn am besten immer in deinem Portemonnaie tragen.
Fragen und Antworten zum Thema Organspende findest du außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
¹ https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/10-interessante-fakten-zur-organspende-1757704
² https://www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/statistiken.html
³ https://www.kfd-bundesverband.de/fileadmin/Media/Themen/Ethik/Organspende/kfd_Pro_Contra_Organspende.pdf
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